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Doppelte Haushaltsführung: Verbesserte Möglichkeiten zur steuerfreien Arbeitgeberleistung
Der BFH hat die Abzugsmöglichkeiten der doppelten Haushaltsführung auf mehr Anwendungsfälle ausgedehnt: Die Aufwendungen für den beruflichen Zweithaushalt können dem Arbeitnehmer jetzt auch steuerfrei ersetzt werden, wenn die Familie den bisherigen Haupt-Hausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort eine berufliche Zweitwohnung behält.
Das hat der BFH in einem Urteil vom entschieden. Bisher galt die doppelte Haushaltsführung als privat veranlasst, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung weg vom Beschäftigungsort verlegt hat und dort eine Zweitwohnung behält. Der Zweithaushalt gilt nun als beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
Mit einer we...