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Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-24203 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze wurden insbesondere neue Regelungen in das Arbeitsförderungsrecht des SGB III und das Recht von „Hartz IV” (SGB II) eingeführt. Insoweit ist der Gesetzestitel, der vor allem auf das allgemeine Sozialversicherungsrecht des SGB IV Bezug nimmt, durchaus irreführend. Die neuen Regelungen sollen die Beschäftigung stützen. Sie sind die gesetzgeberische Reaktion im Arbeitsförderungsrecht auf die aktuelle Wirtschaftskrise im Anschluss an das „Konjunkturpaket II”. Das 3. SGB-IV-ÄndG ist am vom Bundestag verabschiedet worden.
Zusätzliche Entlastung des Arbeitgebers von Sozialversicherungsbeiträgen
[i]Keine Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat des Kurzarbeitergeldbeitrags mehr abzuführenIm Recht des Kurzarbeitergelds, das schon Anfang 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II geändert worden war, ist nun geregelt, dass dem Arbeitgeber in jedem Falle (und nicht nur bei einer Kombination von Kurzarbeit und Weiterbildung) die Sozialversicherungslast für das Kurzarbeitergeld abgenommen wird (Änderung des § 421t SGB III).
Dieses „Kurzarbeitergeld plus” greift ab dem siebten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs und ist befri...