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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 15 UStG 1993 schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. (2) Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht. (3) Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme grds. nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden.
Deutscher Rechtstradition entspricht es, zwischen der allein an den ...