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Gesellschaftsrecht | Beschränkung der Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafter
[i]NWB 2009 S. 2002Beinhaltet der Gesellschaftsvertrag die (allgemeine) Vertretungsregelung, derzufolge die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden soll, kann die Gesellschafterversammlung ohne ausdrückliche gesellschaftsvertragliche Ermächtigung nicht bestimmen, dass ein bestimmter Geschäftsführer zur Vertretung der Gesellschaft stets der Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers bedarf, mithin eine Vertretung in Gemeinschaft mit einem Prokuristen ausgeschlossen sein soll.