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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Heilbehandlungen
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Neuregelung der Steuerbefreiung von Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG) Stellung genommen. Durch die Neuregelung des § 4 Nr. 14 UStG zum werden ambulante wie auch stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen, in einer Befreiungsvorschrift zusammengefasst. Die bisherige Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin wird in dem neuen § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fortgeführt. Die neue Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG fasst für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen in Einrichtungen mit sozialer Zweckbestimmung die bisherigen Befreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 16 Buchst. a–c UStG zusammen und entwickelt sie weiter. Das BMF äußert sich nun u. a. zum Umfang der Steu...