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Der Konzernbegriff der Zinsschranke nach dem BilMoG
Die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in § 4h EStG eingeführte „Zinsschranke” (§ 4h EStG) knüpft zur Festlegung des Anwendungsbereichs und für die Durchführung des „Eigenkapitalvergleichs” an handelsrechtliche Rechnungslegungsstandards an. Die Vorschriften zur Konsolidierung von Tochterunternehmen (§ 290 Abs. 1 und 2 HGB n. F.) wurden durch das BilMoG geändert. Welche Auswirkungen sich durch die Konzerndefinition und deren Änderungen durch das BilMoG auf die Zinsschranke ergeben können, wird in diesem Beitrag untersucht.
Wie erfolgte bislang die Abgrenzung des Konzernumfangs der Zinsschranke?
Welche Änderungen treten nach BilMoG ein?
Welche Folgen hat dies für die Behandlung von Zweckgesellschaften?
I. Allgemeines
Durch das BilMoG haben sich tiefgreifende Veränderungen in vielen Bereichen der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung ergeben. Ziel der Reform ist u. a. eine „maßvolle Annäherung” der nationalen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS, sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss. Damit soll insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen eine vollwertige, aber einfachere und damit kostengünstige Alternativ...