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Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung: Ist-Besteuerung wird ausgeweitet
Der Deutsche Bundestag stimmte am in 2. und 3. Lesung dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung zu (BR-Drucks. 567/09 vom ; vgl. StuB 2009 S. 509). Mit der Zustimmung des Bundesrates ist am zu rechnen. Dieses Gesetz enthält auch eine für die Praxis wesentliche Veränderung bei der Berechnung der Umsatzsteuer.
I. Geltende Rechtslage
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich nach den vereinbarten Entgelten zu berechnen (§ 16 Abs. 1 UStG). Abweichend hiervon kann das FA auf Antrag gestatten, dass bestimmte Unternehmen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten ermitteln. Die Gestattung soll erfolgen, wenn
der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 € bzw. bis zum in den neuen Bundesländern 500.000 € (§ 20 Abs. 2 UStG) betragen hat, oder
der Unternehmer von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, befreit (siehe § 148 AO) ist, oder
soweit der Unternehmer Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) ausführt.
Eine Steuerberatungsgesellschaft in de...