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Track 18 | Bilanzierung: Höhe der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen?
Ist bei der Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen von einer durchschnittlichen Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren auszugehen oder ist die gesetzliche Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren zugrunde zu legen? Nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen sind es 5,5 Jahre, also das arithmetische Mittel aus dem zehnjährigen Aufbewahrungszeitraum. Die Rechtsfrage ist jetzt beim BFH anhängig.
„ Höhe der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen” lautet unser nächstes Thema. Nun, Sie kennen den Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hatte vor mittlerweile bereits sieben Jahren entschieden: Betriebe müssen für die zukünftig anfallenden Aufwendungen in Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung bilden. Dieses Urteil wurde in der Praxis einhellig begrüßt. Führt doch die Einbuchung einer Rückstellung zu einer Minderung des Gewinns und damit zu einer Steuerentlastung. Leider enthält das Urteil jedoch keine Angaben über die Berechnung der Rückstellung. Bis zum heutigen Tag sind einige Fragen offen.
Die Berechnung der Rückstellung darf in der Praxis nicht zur Doktorarbeit wer...