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BFuP Nr. 3 vom Seite 302

Bewertung von Stimmrechtsänderungen

Von Prof. Dr. Heinz Eckart Klingelhöfer, Private Hanseuniversität Rostock,, Dipl.-Kfm. Michael Lerm, Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldMitarbeiter am Lehrstuhl für ABWL und Produktionswirtschaft, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Friedrich-Loeffler-Str. 70, 17487 Greifswald, E-Post: michael.lerm@ uni-greifswald.de und Dr. Stefan Mirschel, Bayreuth

Stimmrechtsänderungen führen zu nicht unerheblichen Streitfragen über ihre angemessene Bewertung. Insbesondere mit der EU-Übernahmerichtlinie und der Kritik am VW-Gesetz gelangten sie erneut in die Diskussion. Aber auch bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien, anderen Stimmrechtsbeschränkungen und -erweiterungen sowie bei ggf. erzwungener Stimmrechtsaufgabe („Squeeze Out”) und -andienungsrechten („Sell Out”) stellt sich diese Frage.

Vor diesem Hintergrund ermittelt das vorgestellte Modell die Höhe der mindestens zu fordernden bzw. maximal leistbaren Abfindung als Entscheidungswert. Es berücksichtigt die zusätzliche Einkunftserzielung durch Aktienhandel (ohne einflußsichernde Stimmenanteile zu verlieren) und Stimmenmacht. Dabei zeigt sich, daß die verschiedenen Determinanten der Abfindungshöhe als Differenzen von (z. T. korrigierten) Kapitalwerten interpretierbar sind.

Kurz eingegangen wird ferner auf den Einfluß von Änderungen des Stimmenanteils sowie der stimmrechtsabhängig zusätzlichen Zahlungen, Ausschüttungen und (angenommenen) Aktienkurse. Ein abschließendes Beispiel veranschaulicht die zuvor aus sensitivitätsanalytischen Betrachtungen gewonnene Erkenntnis, daß auch dann, wenn man in...

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