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Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG
BMF-Schreiben zur Anwendung des Grundsatzurteils des BFH
Der BFH hatte in seinem Grundsatzurteil v. - I R 77/06 in drei Punkten eine andere Rechtsauffassung als die Finanzverwaltung vertreten: Erstens ist die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG ertragsteuerlich auch insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen, als ein Teil des Einbringungsgewinns in eine Kapitalrücklage eingestellt wird. Zweitens ist eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Teilbetrieb i. S. von § 24 Abs. 1 UmwStG 1995. Und drittens hat die sog. Theorie der finalen Entnahme keine ausreichende gesetzliche Grundlage und beruht auf einer unzutreffenden Beurteilung der Besteuerungshoheit bei ausländischen Betriebsstätten inländischer Stammhäuser. Mit einem aktuellen BMF-Schreiben versucht die Finanzverwaltung, mit der geänderten Rechtsauffassung umzugehen.
Sacheinlage in eine KG stellt Veräußerungsgeschäft dar
Die Entscheidung des BFH widerspricht der bisherigen Verwaltungsauffassung (, BStBl 2004 I S. 1190, Rn. 2b), wonach bei Buchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto eine verdeckte Einlage vorliegt.
Die Finanzverwaltung wendet die geänderte Rechtsauffassung des BFH ab sofort auf alle offenen Fälle...