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Auswirkungen der (vorzeitigen) Umstellung der Rechnungslegung
Simulation zum BilMoG
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am in Kraft getreten und verpflichtend überwiegend ab 2010 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ab 2009 ist jedoch möglich, dann aber nur insgesamt. Die Unternehmen stehen vor der Wahl: Umstellung der Rechnungslegung auf BilMoG 2009 oder 2010? Die Fallstudie simuliert die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines typischen mittelständischen Unternehmens.
I. Neuregelung des Bilanzrechts und Anwendung
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) am in Kraft. Damit steht nach langer Zeit der Unsicherheit – der Referentenentwurf stammt aus November 2007 – die ab verpflichtend anzuwendende Bilanzierungspraxis fest.
Nach Artikel 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB n. F. sind die neuen Bilanzierungsregeln erstmals für nach dem beginnende [i]Anwendung ab 2010 PflichtGeschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Den Unternehmen steht aber ein Wahlrecht zu, die neuen Vorschriften schon in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem beginnen .
Doch wenn ein Unternehmen im Hinblick auf bestimmte Rechtsänderungen, z. B. bei den Pensionsrückstellungen, die vorzeitige Bilanzierung nach BilMoG begehrt, müssen auch die übrigen Ko...