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Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei Personengesellschaften
Übergang zur gesellschafterbezogenen Ermittlung der Überentnahmen
Mit Schreiben vom hat das BMF den Übergang von der bisherigen gesellschaftsbezogenen zur gesellschafterbezogenen Ermittlung erleichtert: Aus Vereinfachungsgründen wird auf eine Rückrechnung nach der gesellschafterbezogenen Ermittlungsmethode bis zur Gründung der Mitunternehmerschaft bzw. bis Einführung der Vorschrift verzichtet. Die dabei in der Praxis zu erwartenden Umsetzungsschwierigkeiten werden im Folgenden erläutert.
I. Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
Nachdem sich der BFH für eine gesellschafterbezogene Auslegung der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG ausgesprochen hat, schloss sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung an und verwarf damit die von ihr in der Vergangenheit vorgenommene gesellschaftsrechtliche Interpretation der Regelung.
Die Verwaltung hat diesbezüglich eine Übergangsregelung geschaffen . Für alle nach dem begonnenen Wirtschaftsjahre müssen die Überentnahmen und die ggf. daraus resultierende Beschränkung des Schuldzinsenabzugs für [i]Berechnung für jeden Gesellschafterjeden Gesellschafter gesondert ermittelt werden. Bei vor dem begonnenen Wirtschaftsjahren kann die Berechnung noch gesellschaftsbezogen erfolgen, soweit die Gesellschafter ...