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Beschränkung für Jubiläumsrückstellungen ist verfassungsgemäß
Durch § 5 Abs. 4 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 6 EStG in der Fassung des StRefG 1990 vom 25. 7. 1988 wurde ein Verbot für Jubiläumsrückstellungen für den Zeitraum 1988 bis 1992 geschaffen sowie ein Auflösungsgebot für Jubiläumsrückstellungen, die vor dem Jahr 1988 gebildet worden waren. Das BVerfG hält diese Regelung für verfassungsgemäß: Weder das Rückstellungsverbot für die Jahre 1988 bis 1992 noch das Auflösungsgebot für die vor dem Jahr 1988 gebildeten Rückstellungen stellen eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar. Denn aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung bis zum Jahr 1987 habe kein [i]Kein Vertrauensschutz durch uneinheitliche RechtsprechungVertrauensschutz entstehen können. Erst das habe entgegen der früheren Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung geklärt, dass Jubiläumsrückstellu...