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Der neue Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2063Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches BMF-Schreiben zum neuen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG veröffentlicht ( NWB PAAAD-21536).
Der Erlass übernimmt zahlreiche Regelungen zu den bisherigen Ansparabschreibungen. Es sind aber auch einige Neuerungen zu beachten. Zu nennen sind hier folgende Punkte:
Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt:[i]Wirtschaftsgüter müssen nicht mehr neu sein Nach dem neuen § 7g EStG können Investitionsabzugsbeträge auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden.
Investitionsabzugsbetrag nur in einem Jahr möglich:[i]Investitionsabzugsbetrag nur in einem Wirtschaftsjahr Für eine begünstigte Investition kann ein Investitionsabzugsbetrag nur in einem Wirtschaftsjahr, dem sog. Abzugsjahr, geltend gemacht werden. Damit ist eine „Aufstockung“ in einem späteren Jahr des Investitionszeitraums nicht möglich. Das gilt unabhängig vom Grund für die begehrte Erhöhung (z. B. nachträgliche Anschaffungskosten oder ursprünglicher Abzug von weniger als 40 %). Dagegen ist eine spätere Änderung des geltend gemachten Investitionsabzugsbetrags im Abzugsjahr möglich, soweit der Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist.
Höhere Betriebsvermögensgrenzen und Einführu...