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Elektronischer Entgeltnachweis
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-23523 Wenn Arbeitnehmer Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Wohngeld beantragen wollen, benötigen sie Entgeltbescheinigungen vom Arbeitgeber. Derzeit sieht der Ablauf hierfür wie folgt aus: Die zuständige Behörde händigt die Bescheinigung in Papierform an den Arbeitnehmer aus zur Weiterleitung an den Arbeitgeber, der Arbeitgeber liest dann Daten aus seiner EDV ab und trägt diese in den Vordruck ein („von EDV zu Papier”). Nach Rückgabe der Bescheinigung an die Behörde gibt diese die Werte wiederum in ihre jeweilige EDV ein („von Papier zu EDV”). Um diesen sog. doppelten Medienbruch zu vermeiden, werden künftig Papierbescheinigungen durch elektronische Entgeltnachweise ersetzt.
Verfahren
[i]Datenerfassung in zentraler Datenbank ab 2010Nach dem Gesetz über das Verfahren eines elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) v. (BGBl 2009 I S. 634) werden die Arbeitgeber verpflichtet, ab 2010 monatlich Einkommensdaten in einem festgelegten Datensatz an eine bundesweite Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In einem ersten Schritt werden die elektronischen Einkommensnachweise für Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld genutzt. Die nächsten Ausbaustufen de...