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Sozialrecht | Statusfeststellungsverfahren auch nach Beschäftigungsende
Die Feststellungsbefugnis der Deutschen Rentenversicherung Bund in sog. Statusfeststellungsverfahren besteht auch noch nach Beendigung der Beschäftigung oder Tätigkeit, die zu beurteilen ist. Das Gesetz ordnet eine zeitliche Beschränkung nicht an, und sie ergibt sich auch nicht aus Sinn und Zweck der Vorschriften, die Versicherungspflicht oder -freiheit Beschäftigter verbindlich festzustellen. Diese Entscheidung kann nach Ansicht des Gerichts sinnvoll auch nach Ende der Tätigkeit getroffen werden, und zwar rechtserheblich auch gerade hinsichtlich der Frage, ob Versicherungspflicht besteht oder nicht. Dazu ist auch ein Antrag nach Ende der zu beurteilenden Tätigkeit zulässig und von der Behörde durch Bescheid zu bewerten.
Im Hinblick auf die Pflicht zur [i] NWB 2009 S. 867 NWB AAAAD-13723 Zahlung...