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Einkommensteuer | Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG
Enthält die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG den Hinweis, die Bescheinigung sei nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung, obliegt die Prüfung der Voraussetzungen des Fördertatbestands (insbesondere die Prüfung der steuerrechtlichen Zuordnung der Aufwendungen) nach dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten der Finanzbehörde (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen v. - IX R 62/98, BStBl 2003 II S. 912, und v. - IX R 13/04, BStBl 2007 II S. 373).
Nach diesem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil ist es künftig zweifelhaft, wie weit die Bindungs- oder Feststellungswirkung einer baubehördlichen oder denkmalschutzrechtlichen Bescheinigung reicht. Hier wird man im Einzelfall jede Bescheinigung für sich inhaltlich prüfen müssen, ob s...