Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Elektronischer Entgeltnachweis
Einfachere Bearbeitung von Leistungsanträgen
Am ist das Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) v. (BGBl 2009 I S. 634) in Kraft getreten. Das Gesetz soll Arbeitgebern ermöglichen, künftig auf das Ausstellen bestimmter Bescheinigungen in Papierform zu verzichten. Zu diesem Zweck sollen ab dem (monatlich) die Entgeltdaten von Beschäftigten, Beamten, Richtern und Soldaten an eine zentrale Speicherstelle gemeldet werden. Ab 1. 1. 2012 können dann die berechtigten Stellen die benötigten Daten abrufen. Die Befürworter der Regelung betonen wahrscheinliche Kostenentlastungen der Wirtschaft. Auch werde die Bearbeitung von Leistungsanträgen wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Zudem entfielen Fehler bei der manuellen Übertragung von Daten. Kritiker hingegen sehen datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken, die auch im Gesetzgebungsverfahren nicht vollständig ausgeräumt werden konnten.
I. Ausgangslage
[i]Ziel: Senkung von BürokratiekostenDie rund 3 Mio. Arbeitgeber in Deutschland stellen Jahr für Jahr etwa 60 Mio. Entgeltbescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber Behörden oder Gerichten die Voraussetzungen für bestimmte Leistungen nachweisen zu k...