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Typische Mandantenfragen zur Restschuldbefreiung
Diese Empfehlungen sollten Sie im Beratungsgespräch geben
Angesichts der Wirtschaftskrise wird das Stichwort „Restschuldbefreiung” zunehmend (wieder) in den Kanzleien Bedeutung gewinnen. Der Verband der Vereine Creditreform erwartet für 2009 ein Ansteigen der Unternehmensinsolvenzen auf 33.000 bis 35.000 Fälle. Auch die Verbraucherinsolvenzen werden laut Creditreform mit bis zu 145.000 Fällen im Jahr 2009 einen neuen Höhepunkt erreichen. Immer mehr Mandanten sind verzweifelt. Alles dreht sich nur noch um die Schulden. Auf ihre typischen Fragen sollten Sie als Steuerberater vorbereitet sein.
I. Welche Modelle der Restschuldbefreiung gibt es?
Zur Restschuldbefreiung führen vier Wege: Um sich von seinen Verbindlichkeiten, einschließlich alter Steuerschulden, zu befreien, kann ein Schuldner einen außergerichtlichen Vergleich gem. § 779 BGB mit seinen Gläubigern anstreben. Um das Ziel der Restschuldbefreiung zu erreichen, eröffnet ihm aber auch die Insolvenzordnung drei Alternativlösungen: Die Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensperiode, über ein Insolvenzplanverfahren und eine vereinfachte Restschuldbefreiung durch einen Wohnsitzwechsel in ein europäisches Land mit einem insgesamt schuldnerfreundlicheren Verfahren.