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NWB BB 7/2009 S. 210

Diese Löhne müssen Unternehmen mindestens zahlen

Das Mindestlohn-Gesetz ist vor Kurzem von der Bundesregierung verabschiedet worden. Es regelt, wie viel Lohn Unternehmen ihren Mitarbeitern mindestens bezahlen müssen. Wer weniger zahlt, muss z. B. damit rechnen, dass die Arbeitnehmer eine „angemessene” Bezahlung einklagen.

Weitere Infos zum Thema Mindestlohn erhalten Sie z. B. beim Bundesministerium für Ar- S. 211beit und Soziales, Referat III A3 in Bonn unter www.bmas.bund.de, telefonisch unter 01805.676712 oder bei der regionalen Handelskammer. Zahlen Ihre Mandanten Tariflöhne bzw. orientieren sie sich daran, müssen sie sich über mögliche Unterbezahlung und hieraus drohende Konsequenzen keine Gedanken machen.

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