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Kreditkarten: Bank muss strittige Abbuchungen nachweisen
Bei zweifelhaften oder unklaren Abbuchungen von Kreditkarten muss die Bank belegen, dass der Kunde leichtfertig mit den Kartendaten umgegangen ist oder tatsächlich mit der Karte eingekauft hat. Kann die Bank das nicht, muss sie den strittigen Betrag ersetzen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Kreditkartendaten schon mehrfach in falsche Hände gelangt sind. Das hat das AG München in einem rechtskräftigen Urteil v. 16. 2. 2009 entschieden (Az.: 242 C 28708/08).