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Zahlungsschwierigkeiten: Senkung der Vorauszahlungsbeträge
Unternehmen und Mandanten, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können die Vorauszahlungen senken, wenn die Krise gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden kann. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass Ihre Mandanten dies belegen können, z. B. durch eine aktuelle BWA und Erläuterungen, etwa der Ausfall wichtiger Kunden, Auftragsstornierungen oder Zahlungsausfälle. Ein Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, so dass das Finanzamt einer Senkung vor der nächsten Fälligkeit einer Vorauszahlung noch zustimmen kann. Vielen Unternehmern ist dieser Sachverhalt unbekannt, ebenso wie die Möglichkeit, die Steuern unter bestimmten Bedingungen zu stunden, z.B. bei akuten Liquiditätsengpässen.
Machen Sie betroffene Mandanten daher verstärkt auf diese Möglichkeit aufmerksam und unt...