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IWB Nr. 12 vom Seite 579

Blick ins Ausland

von Dipl.-Fw. (FH)/StB Ronny Langer, Partner der auf Umsatzsteuerrecht spezialisierten Kanzlei küffner maunz langer zugmaier, München

Die Mitgliedstaaten versuchen weiterhin, die Probleme in der Wirtschaft und in den Staatshaushalten über Anpassungen der Steuersätze zu bekämpfen.

I. Steuersatzänderungen

Das litauische Parlament hatte in seiner Sitzung v. noch beschlossen, den Regelsteuersatz zum nicht wie ursprünglich geplant auf 20 %, sondern nur auf 19 % zu erhöhen. Außerdem wurden die ermäßigten Steuersätze nicht vollständig abgeschafft.

Das lettische Parlament hat hingegen in seiner Sitzung v. umfangreichere Änderungen beschlossen, als zunächst geplant waren. So wurde der Regelsteuersatz zum von 18 % auf 21 % angehoben und der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 10 %. Der Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes wurde zudem weiter eingeschränkt.

II. Ungarn

Eine Erhöhung der Steuersätze wurde nun auch in Ungarn beschlossen. Der Regelsteuersatz soll hier mit Wirkung ab von 20 % auf 25 % erhöht werden. Geplant war zunächst nur eine Erhöhung auf 23 %. Der Staatshaushalt hat aber letztlich eine deutlichere Erhöhung erforderlich gemacht. Zur teilweisen Kompensation wird neben dem unveränderten ermäßigten Steuersatz von 5 % ein weiterer ...

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