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BFH 26.03.2009 VI R 42/07, StuB 12/2009 S. 475

Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Berücksichtigung von Flugstrecken im Rahmen der Entfernungspauschale

(1) Der Umstand, dass der Gesetzgeber Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. (2) Mit dem Abzug der tatsächlichen Flugkosten wahrt der Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip in besonderer Weise und trägt folgerichtig dem Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit Rechnung. (3) Soweit die Entfernungspauschale als entfernungsabhängige Subvention und damit als Lenkungsnormen wirkt, ist es gleichheitsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus Verkehrs- und umweltpolitischen Motiven Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen hat. (4) Mit dem Abzug der tatsächlichen Flugkosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 i. V. mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG verstößt der Gesetzgeber nicht wegen ei...

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