Kosten für zwei häusliche Arbeitszimmer eines Lehrerehepaars:
Eintragung höherer Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten 2009 im Wege des
vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab VZ 2007 geltende
Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG betreffend Aufwendungen (hier:
eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht) für ein
häusliches Arbeitszimmer, mit Ausnahme der Fälle, in denen das Arbeitszimmer
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet,
verfassungsgemäß ist.
Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind für Lehrer
beruflich veranlasst. Sie sind zur Erwerbssicherung unvermeidlich, denn Lehrer
müssen mangels angemessenen Arbeitsplatzes in der Schule, ihren Unterricht zu
Hause vorbereiten und nachbereiten.
Der Anspruch der Antragsteller auf effektiven Steuer-Rechtsschutz
tritt nicht hinter das öffentliche Interesse an einer geordneten
Haushaltswirtschaft des Staates zurück.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 985 Nr. 16 DStZ 2009 S. 630 Nr. 17 EFG 2009 S. 1548 Nr. 19 GStB 2009 S. 271 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2009 S. 1802 StBW 2009 S. 2 Nr. 14 UAAAD-22836
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 02.06.2009 - 7 V 76/09
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