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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2591/09 E EFG 2011 S. 1413 Nr. 16

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3, EStG § 9 Abs. 5 Satz 1

Häusliches Arbeitszimmer einer Außendienstmitarbeiterin – Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Leitsatz

Der qualitative Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit einer nichtselbständig für einen Pumpenhersteller tätigen Diplom-Bauingenieurin, die als Außendienstmitarbeiterin und Betreuerin eines Verkaufsgebiets zwar auch Beratungsgespräche bei den Kunden vor Ort durchführt, aber zwei Drittel der Arbeitszeit der am häuslichen Arbeitsplatz ausgeübten ingenieurmäßigen Projektplanung und der Begleitung von Ausschreibungen widmet, liegt im häuslichen Arbeitszimmer.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1413 Nr. 16
XAAAD-85413

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2011 - 11 K 2591/09 E

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