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IWB Nr. 11 vom Seite 515

Belgien erteilt Auskünfte in Steuersachen nach OECD-Standard

Am wurde ein Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien über den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard paraphiert. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Belgien folgt nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen beim Auskunftsaustausch. Die Einigung mit Belgien über den Auskunftsaustausch reiht sich ein in die vielfältigen Aktivitäten des Bundesministeriums der Finanzen zur Durchsetzung des OECD-Standards.

Das Protokoll über den Auskunftsaustausch in Steuersachen ermöglicht es den deutschen und den belgischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Das Protokoll entspricht dem Standard, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:

  • Für die Besteuerung relevante Informationen müssen den Finanzbehörden zugänglich sein; S. 516

  • diese Informationen müssen ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden können.

Ein Ersuchen um Auskunft erfordert nicht mehr, dass bereits ein Verdacht auf Steue...

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