Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aus der Sicht IFRS-konzernverbundener Unternehmen
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am verkündet worden (BGBl 2009 I S. 1102). Damit ist, rund eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs, die größte Bilanzrechtsreform seit 1985 in trockenen Tüchern. Dieser Beitrag beleuchtet die Konsequenzen der wesentlichen Rechtsänderungen aus der Perspektive solcher Unternehmen, die für Konzernzwecke auch eine Handelsbilanz II nach IFRS erstellen müssen.
I. Ausgangslage: Beurteilungsmaßstab für die BilMoG-Änderungen
Jedes konzernverbundene Unternehmen mit Sitz in Deutschland hat letztlich für Zwecke der Ertragsbesteuerung (Steuerbilanz), für Zwecke der Ausschüttungs- bzw. Abführungsbemessung und ggf. Offenlegung (Jahresabschluss) und für Konsolidierungszwecke (statistische, sog. Handelsbilanz II) Daten vorzuhalten und aufzubereiten. Wenn die gesetzlichen Tatbestände der Datenaufbereitung wahlrechtsfrei ausgestaltet wären und überdies für die drei Zwecke nicht voneinander abweichen würden, erfüllte in der Praxis ein Rechenwerk alle drei Zwecke. Je geringer aber die Grundgesamtheit gemeinsamer Rechtsvorschriften, je weiter also die gesetzlichen Tatbestände voneinander abweichen, umso...