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Die Besteuerung von handelbaren Optionen
Wesentliche Aspekte des und der Vorinstanz
[i]BFH, Urteil v. 20. 11. 2008 - VI R 25/05 (BStBl 2009 II S. 382)Der erstmals über die Besteuerung von handelbaren Optionen entschieden. Dabei geht es um die bisher strittigen Fragen, wann ein Markt für Optionen und damit ihre Handelbarkeit vorliegt und ob bei handelbaren Optionen eine Anfangs- oder eine Endbesteuerung vorzunehmen ist. Der BFH hat entschieden, dass auch bei handelbaren Optionen eine Endbesteuerung vorgenommen werden muss.
I. Zufluss und Besteuerung bei handelbaren und nicht handelbaren Optionen
[i]Zufluss von Arbeitslohn bei Erfüllung von AnsprüchenArbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (sog. sonstige Bezüge), wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt. Nach der BFH-Rechtsprechung führt allein das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten regelmäßig noch nicht zu einem Zufluss von Einnahmen, allein der Anspruch auf die Leistung begründet noch keinen gegenwärtigen Zufluss von Arbeitslohn. Ein Zufluss ist grds. erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben. Ein Vorteil ist einem Arbeitnehmer erst dann zugeflossen, wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich er...