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Ermäßigter Steuersatz bei Hauswasseranschlüssen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-22187 Künftig werden auf die Errichtung von Hauswasseranschlüssen nur noch 7 % Umsatzsteuer erhoben. Für zurückliegende Fälle kann zu viel entrichtete Umsatzsteuer grds. von den Wasserversorgungsunternehmen zurückgefordert werden.
und die Folgen
[i]Ermäßigter Steuersatz nur auf Leistungen von WasserversorgungsunternehmenDas BMF weist mit seinem Schreiben v. (BStBl 2009 I S. 531) die Finanzbehörden an, Hauswasseranschlüsse dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu unterwerfen. Damit folgt das BMF der höchstrichterlichen Rechtsprechung (, BStBl 2009 I S. 328; , BStBl 2009 II S. 321, und V R 27/06, BStBl 2009 II S. 325). Ermäßigt besteuert werden das Legen eines Hauswasseranschlusses, Reparatur-, Wartungs- und ähnliche Leistungen. Auf die Person des Leitungsempfängers kommt es nicht an. Ermäßigt besteuert werden sollen jedoch nur Leistungen von Wasserversorgungsunternehmen. Diese Einschränkung ist u. E. gesetzeswidrig.
[i]Rückforderung zu viel entrichteter UmsatzsteuerFür Unternehmer, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, besteht keine Veranlassung, zu viel entrichtete Umsatzsteuer zurückzufordern. Sie erhalten die Steuer im Wege des Vorsteuerabzugs zurück. Leistungsempfänger, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt si...