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Finanzverwaltung erkennt gemeinnützige Unternehmergesellschaft an
[i]MoMiG eröffnet Möglichkeit der „Mini-GmbH”Am trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. [i]Pelke, NWB 2009 S. 632Es eröffnet erstmals die Möglichkeit, eine „Mini-GmbH” mit einem Stammkapital von lediglich 1 € zu errichten, die sog. „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”. Nachdem einige Zeit lang unklar war, ob eine Unternehmergesellschaft auch in der Form der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft agieren kann, hat die Finanzverwaltung diese Frage zwischenzeitig in einer aktuellen Verfügung ausdrücklich bejaht. Dem sozialen Unternehmertum (Social Entrepreneurs) steht damit ab sofort eine günstige Variante für den Einstieg in die gemeinnützige Betätigung zur Verfügung.
Günstige Bargründung
[i]Anfangskapital von 1 € ausreichendZur Gründung einer Unternehmergesellschaft ist lediglich ein symbolisches Anfangskapital erforderlich. Anders als für die Errichtung einer gewöhnlichen GmbH genügt zu Beginn 1 €.
Eine solchermaßen errichtete Unternehmergesellschaft muss den Rest ihres notwendigen Stammkapitals von 25.000 € über die folgenden Jahre ansparen und hierzu gem. § 5a Abs. 3 GmbHG in der Jahresbilanz eine gesetzliche Rücklage bilden, in die ein Viertel des jeweiligen Jahresüb...