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Die Unternehmergesellschaft
Neue Alternative zur klassischen GmbH
[i]Gesetzliche Musterprotokolle (kommentiert) zur Gründung einer Mehrpersonen-Unternehmergesellschaft NWB TAAAD-02841 und einer Einpersonen-Unternehmergesellschaft NWB DAAAD-02842Um eine im internationalen Vergleich einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Gründung einer GmbH zu schaffen, war es nach zutreffender Ansicht des Gesetzgebers erforderlich, die Vorschriften für die „klassische GmbH” durch das MoMiG anzupassen. Gerade die Regelungen zur Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung sollten vereinfacht werden. Ferner war – vor dem oftmals angeführten Hintergrund der Konkurrenz zur englischen Limited und der (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH – die Herabsetzung des Stammkapitals zur Gründung einer GmbH einer der kontrovers erörterten Eckpunkte des Reformvorhabens. Die endgültige Fassung des MoMiG sieht indes keine Reduzierung des Stammkapitals für eine „klassische” GmbH vor. Noch nach dem Regierungsentwurf des MoMiG (§ 5 Abs. 1 GmbHG-E) sollte eine Herabsetzung des erforderlichen Stammkapitals von 25.000 € auf 10.000 € gesetzlich normiert werden. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hat der Gesetzgeber eine Variante der GmbH, die sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschaffen (§ 5a GmbHG). Durch diese „GmbH-light” sollte der Wettbewerbsfähigkeit der GmbH nach deutschem Recht – v...