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Begünstigtes Vermögen im neuen Erbschaftsteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1816Im ersten Teil der Beitragsreihe zum neuen Begünstigungssystem für Betriebsvermögen wurde aufgezeigt, dass die Prüfung, ob das neue Verschonungssystem im Einzelfall zur Anwendung kommt, sich in fünf Stufen vollzieht (vgl. Schwind/Schmidt, NWB 2009 S. 1654, 1662). Der zweite Teil beschäftigt sich mit der ersten Stufe, dem begünstigten Vermögen.
Hintergrund
Der Begriff des begünstigten Vermögens nach altem und neuem Erbschaftsteuerrecht ist im Kern gleich. Jedoch wurde für die Mindestbeteiligung an Kapitalgesellschaften von ≥ 25 % eine Poolungsmöglichkeit eingeführt. Ferner ist die europarechtlich gebotene Begünstigung von im EU-/EWR-Raum belegenem Vermögen erstmals kodifiziert.
Begünstigtes Vermögen gem. § 13b Abs. 1 ErbStG
[i]ÜberblickFolgendes Unternehmensvermögen ist dem Grunde nach begünstigt:
land- und forstwirtschaftliches Vermögen;
inländisches Betriebsvermögen sowie ausländisches Betriebsvermögen, das einer Betriebsstätte im EU-/EWR-Raum dient;
unmittelbar gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder im EU-/EWR-Raum, wenn der Erblasser oder Schenker allein – oder bei entsprechender Vereinbarung zusammen mit and...