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Gesellschafterkonten oder Eigenkapital bei der Personenhandelsgesellschaft nach§ 264c HGB
I. Betonung der Gesellschaftersicht
1. Gründe
Das Thema verdankt seine Schöpfung im Wesentlichen zwei Geburtshelfern:
Der transparenten Besteuerung einer Personenhandelsgesellschaft – nicht sie ist, sondern die Gesellschafter sind die Steuersubjekte,
den aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Regeln des HGB zur Führung von Gesellschafterkonten (§ 120 Abs. 2 HGB) für die OHG und § 167 Abs. 2 HGB für die Kommanditisten – ergänzt durch die Regeln zur Ergebnisverteilung gem. §§ 121, 168 HGB.
Beiden angeführten Regelkreisen ist die Betonung der Gesellschaftersphäre gemeinsam. Behandelt wird deren Beteiligung an der Personenhandelsgesellschaft – im Folgenden dargestellt in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft –, was sich in den Gesellschaftern-Kapitalkonten mit Folgeeffekten für die Ergebnisverteilung und die Entnahmeberechtigung niederschlägt. Dabei gilt generell das gesetzliche Regelstatut des altüberkommenen HGB als überholt. In diese Bresche sind die einschlägigen Rechtsformularbücher eingedrungen, wo sich bezüglich der Kapitalkontenführung mit Ergebniszurechnung im Laufe der Jahre eine eher hypertroph wirkende Au...