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BMF 22.04.2009 IV C 4 -S 2121/07/0010, StuB 11/2009 S. 439

Einkommensteuer | Zahlungen an den ehrenamtlichen Vorstand

Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung haben gemeinnützige Vereine die Einführung des neuen Steuerfreibetrags für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. H. von 500 € im Jahr durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom (vgl. § 3 Nr. 26a EStG) zum Anlass genommen, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen. Nach den für Vereine geltenden zivilrechtlichen Vorschriften (§ 27 Abs. 3 i. V. mit § 662 BGB) übt der Vorstand sein Amt jedoch grundsätzlich ehrenamtlich aus. Diese Bestimmung ist durch die Satzung des Vereins abänderbar. D...

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