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Investitionsabzugsbetrag für kleinere und mittlere Betriebe
BMF nimmt zu Auslegungsfragen Stellung
Im Rahmen der Unternehmensteuerreform hat der Gesetzgeber u. a. die steuerliche Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen grundlegend umgestaltet – im Regelfall mit Wirkung ab 2007. Der Investitionszeitraum wurde auf drei Jahre verlängert. Begünstigt sind jetzt auch gebraucht erworbene (abnutzbare bewegliche) Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungen auf begünstigte Wirtschaftsgüter können weiterhin bis zur Höhe von 40 % vorgezogen werden. Der Gewinn wird aber nicht mehr durch Ausweis einer Rücklage gemindert, sondern durch den Abzug desselben Betrags außerhalb der Bilanz. Als Maßnahme der Konjunkturförderung sind die Größenmerkmale vorübergehend für die Jahre 2009 und 2010 angehoben worden. Der Einführungserlass der Verwaltung bringt zwar einige begrüßenswerte Erleichterungen; in anderen Fragen vertritt er eine angreifbare, fiskalische Auffassung.
Begünstigte Betriebe
Anders als bisher sind Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn gem. § 13a EStG nach Durchschnittssätzen ermitteln und deshalb keine Rücklage ausweisen konnten, jetzt ebenfalls begünstigt. Ausgeschlossen sind weiterhin – ohne eindeutige gesetzliche Grundlage – die Fälle der Betriebsve...