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Verdeckte Einlage des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens
BFH erläutert Kriterien für den Übergang des Geschäftswerts auf eine GmbH
Nach der BFH-Rechtsprechung ist der Geschäftswert Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens gewährleistet erscheinen. Der BFH hat kürzlich ausführlich zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen der Geschäftswert von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage übergehen kann. Drei Bedingungen müssen erfüllt werden: Die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die sonstigen Faktoren, die sich im Geschäftswert niederschlagen, müssen auf einer vertraglichen Grundlage überlassen werden, die Nutzung ist auf Dauer anzulegen und gegen den Rechtsträger des nutzenden Unternehmens darf kein Rechtsanspruch auf Rückgabe dieser Wirtschaftsgüter bestehen.
Neugegründete GmbH führte Betrieb des Einzelunternehmens weiter
Im Streitfall führte der Kläger einen von seinem Vater durch notariellen Übertragungsvertrag v. übernommenen Betrieb mit dem Geschäftsgegenstand Entsorgung von Altmetall und Altpapier sowie Containerverkehr mit Wechselmulden. Im Unternehmen wurde ein Grunds...