Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt
I. Das ökonomische und rechtliche Umfeld
Das mit einer Rangrücktrittserklärung versehene Gesellschafterdarlehen verdankt seine Zeugung (insbesondere) zwei Elternteilen:
Dem epidemischen Steueroptimierungsfieber,
der Finanzierungsfreiheit, also freies Wahlrecht zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung.
Die Geburt unseres Besprechungsobjekts datiert vor etwa knapp 20 Jahren. Es bewies seinen toxischen Inhalt dann, als Unerwartetes eintrat, nämlich zusätzlicher Finanzierungsbedarf, nicht zuletzt aufgrund anhaltender Verlustsituation.
Das so gezeugte und geborene Kind lautet auf den Namen „GmbH“. Diese Rechtsform wurde landauf und landab von berufenen und weniger berufenen Beratern propagiert, bis auch der letzte Friseursalon und die Schuhmacherwerkstatt in der Rechtsform einer GmbH betrieben worden ist. Die Beratungslogik war einfach: Geschäftsführergehälter können gewerbesteuerlich abgezogen werden, Pensionszusagen steuerwirksam erteilt und Rückdeckungs-Lebensversicherungen abgeschlossen werden.
Der Finanzierung dieser Gesellschaften diente regelmäßig nur das Mindestkapital, der Rest wurde mit Gesellschafter darlehen oder mit ...