Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 23 vom Seite 613

Keine Bruttomethode für DBA-Schachteldividenden bis 2002

Anja Lorenz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-21852 Das bestätigt die Eigenständigkeit der DBA-Schachtelbefreiung und somit die zeitweilige Anwendung der Nettomethode bis 2002.

[i]Freistellungsnormen stehen nebeneinanderDer entschieden, dass die Dividendenbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG keinen Vorrang gegenüber dem DBA-Schachtelprivileg hat. Beide Freistellungsnormen stehen vielmehr eigenständig nebeneinander. Wählt der Steuerpflichtige die DBA-Freistellung, bleibt für § 8b Abs. 1 KStG kein Raum. Deshalb war im Streitfall in 2002 die Bruttomethode des § 15 Nr. 2 KStG nicht anzuwenden; § 15 Satz 2 KStG galt erst ab 2003. Das führte dazu, dass die Organgesellschaft in 2002 ausländische Schachteldividenden nach dem DBA steuerfrei vereinnahmen konnte (Nettomethode).

Auswirkungen der Bruttomethode

[i]KörperschaftsteuerBeim Dividendenbezug einer Organgesellschaft ist bei Anwendung der Befreiung nach § 8b Abs. 1 KStG ab 2001 die Bruttomethode des § 15 Nr. 2 KStG zu beachten; für DBA-befreite Schachteldividenden gilt Entsprechendes ab 2003 (§ 15 Satz 2 KStG). Bruttomethode bedeutet die „technische” Verlagerung der körperschaftsteuerlichen Dividendenbefreiung und des zugehörigen Ausgabenabzugsverbots auf Organträgerebene. Davon [i]Gewerbesteuerabweichend sind die Schachtelprivileg...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen