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Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen
Mit zwei zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen v. (VI R 58/06 NWB OAAAD-22115, VI R 23/07 NWB EAAAD-22114) änderte der BFH ausdrücklich seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in den „Wegverlegungsfällen”.
Im Fall VI R 58/06 hatten die Kläger, Eheleute, ihren Familienwohnsitz zunächst in A. Der Ehemann war in M, seine Ehefrau in A jeweils nichtselbständig tätig. Nach der Geburt ihres Kindes gaben sie ihren Familienwohnsitz in A im November 2000 auf und verlegten ihn an den Beschäftigungsort des Ehemanns nach M. Im August 2001 verlegten sie ihren Familienwohnsitz wieder zurück nach A. Nach dem Rückumzug wohnte der Ehemann während der Woche an seinem Beschäftigungsort in M zunächst im Hotel und mietete ab September 2002 in M eine Zweitwohnung. Die von den Klägern bei der Einkommensteuerveranlagung für 2003 geltend gemachte doppelte Haushaltsführung am Beschäftigungsort in M ließ das Finanzamt unberücksichtigt, die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos.
Im Fall VI R 23/07 machte der nichtselbständig tätige und ledige Kläger für 2001 Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend, u. a. Miete für eine 140-qm-Wohnung. Er habe seinen Lebensmittelpunkt auf ...