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Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz ab 2008
Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Die OFD Rheinland fasst zusammen, was im Hinblick auf die Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung gilt:
Trotz des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5b EStG ist die Bildung der Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die Auffassung der OFD beruht offensichtlich auf dem Gedanken, dass die Gewerbesteuer trotz des Abzugsverbots eine Betriebsausgabe bleibt – wenngleich eine nicht abziehbare. Entgegen der Gesetzesbegründung zur Unternehmensteuerreform [i]GewSt als nicht abzugsfähige Betriebsausgabeist die Gewerbesteuer also keine Entnahme .
Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist die sog. 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden, da sich die Gewerbesteuer steuerlich nicht mehr auswirkt.
Die Gewinnminderung durch die Rückstellung ist auße...