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OFD Rheinland 05.05.2009 S 2137 - 2009/0006 -, BBK 11/2009 S. 527

Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz ab 2008

Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Die OFD Rheinland fasst zusammen, was im Hinblick auf die Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung gilt:

  • Trotz des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5b EStG ist die Bildung der Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die Auffassung der OFD beruht offensichtlich auf dem Gedanken, dass die Gewerbesteuer trotz des Abzugsverbots eine Betriebsausgabe bleibt – wenngleich eine nicht abziehbare. Entgegen der Gesetzesbegründung zur Unternehmensteuerreform [i]GewSt als nicht abzugsfähige Betriebsausgabeist die Gewerbesteuer also keine Entnahme .

  • Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist die sog. 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden, da sich die Gewerbesteuer steuerlich nicht mehr auswirkt.

  • Die Gewinnminderung durch die Rückstellung ist auße...

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