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BBEV 6/2009 S. 204

Altersvorsorge für Minijobber

Sofern ein geringfügig Beschäftigter mehr als 400 € verdient, kann er den überschießenden Betrag durch eine Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge stecken und sich damit den Status des Minijobbers erhalten. Die neue „minijob bAV” von HDI-Gerling will hierdurch dafür sorgen, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter flexibler einsetzen kann und gleichzeitig von reduzierten Lohnkosten profitiert.

Das kommt z. B. zum Einsatz, wenn der Beschäftigte seine Stundenanzahl aufstocken will oder soll und hierdurch 50 € monatlich zu viel für den Pauschalabzug verdient. Sofern es sich um eine 45-jährige Jobberin handelt, kalkuliert HDI-Gerling bei Renteneintritt mit einer lebenslangen Zusatzrente von 67,25 € pro Monat.

Die Einzahlungen fließen in fondsgebundene R...