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NWB BB 6/2009 S. 178

Kostenspartipp: Versicherungsnachlass für Kleinunternehmer

Empfänger des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit (BA) können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Reduzierung des Beitrags stellen. Voraussetzung ist, dass sie freiwillig gesetzlich versichert sind und monatlich nicht mehr als 1.890 € verdienen. Dann richtet sich die Beitragshöhe nach der Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 1.260 €.

Der Gründungszuschuss wird bei der Berechnung des Verdienstes mit einbezogen.

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