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Verkehrswertermittlung?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAD-21368 Die Bewertungsansätze nach dem BewG zielen darauf ab, in einem normierten massentauglichen Verfahren Immobilienwerte zu ermitteln. Dabei besteht die Gefahr, dass dieser steuerliche Grundbesitzwert den Verkehrswert übersteigt. Aus diesem Grunde ist in § 198 BewG der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Als Nachweis ist ein Gutachten eines qualifizierten Bewertungssachverständigen vorgesehen.
[i]Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten
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Vergleichswertverfahren | Ertragswertverfahren | Sachwertverfahren |
Wohnungseigentum | Mietwohngrundstücke | Grundstücke des Vergleichswertverfahrens, wenn kein
Vergleichswert vorliegt |
Teileigentum | Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte
Grundstücke, für die sich eine übliche Miete ermitteln
lässt | Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte
Grundstücke, für die sich keine übliche Miete ermitteln
lässt |
Ein- und
Zweifamilienwohnhäuser | Sonstige
bebaute Grundstücke |
Diese Zuordnung der Bewertungsverfahren zu den einzelnen Objekten ist weitestgehend identisch mit den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (WertV). Bezüglich der einzelnen Ansätze bestehen jedoch größere Unterschiede: Das normierte Verfahren nach BewG berücksichtigt keine regionalen und objek...