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Gleichbehandlung von Versorgungssystemen
Mit Urteil v. - 6 K 890/2007 hat das FG Nürnberg die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid 2005 wegen der Einbeziehung von 50 % der Rentenbezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgelehnt. Die Revision wurde nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde wurde inzwischen erhoben.
Strittig ist die Besteuerung der Rente des ehemals selbständig Tätigen, die dieser seit 2005 von der Angestelltenversicherung bezieht. In den vergangenen 30 Jahren hatte der Kläger freiwillige Beiträge in Höhe von rund 248.000 DM eingezahlt. Der Kläger sah sich vor allem hinsichtlich derjenigen Steuerzahler benachteiligt, die in 1970, als er sich entschied, den Aufbau seiner Altersversorgung durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung vorzunehmen, ihre Altersversorgung durch Abschluss von Lebensversicherungen sicherstellten. Nach Ansicht des Klägers besteht die Benachteiligung darin, dass das während seiner Ansparzeit z. T. bisher unversteuert angesammelte Rentenstammrecht, durch den 50-%-Ansatz bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, besteuert wird, während die Vergleichsgr...