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IWB 10/2009 S. 1404

Weißrussland | Abgabe elektronischer Steuererklärung seit dem 1.4.2009 wahlweise möglich

Jede juristische und jede natürliche Person kann seit dem 1. April dieses Jahres seine Steuererklärung auf elektronischem Wege anfertigen und an das Steueramt übermitteln. Dazu ist eine vorherige Anmeldung im Informations- und Verlagszentrum Minsk, Mascherow-Prospekt 7, erforderlich.

Dieses stellt gegen eine Gebühr das notwendige Steuerprogramm und technisches Zubehör zur Verfügung. Einen Tag nach Abgabe der Steuererklärung erhält der Absender von seinem zuständigen Steueramt eine Rückbestätigung der Steuererfassung.

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