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Körperschaftsteuer | Festschreibung der Verwendungsreihenfolge in § 28 Abs. 4 KStG 1996 – Schlussurteil in der Rs. Burda
▶ Urteil: (1) Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird auch dann gemäß § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt wurde. (2) Unter Geltung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens oblag es allein dem Mitgliedstaat des Dividendenempfängers, eine steuerliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu beseitigen – Anschluss an , BFH/NV Beilage 2008 S. 270; IWB 2008 F. 1 S. 1312, KN-Nr. 140/2008.
▶ Hinweis: § 28 Abs. 4 KStG 1996 schreibt eine Ausnahme von der regelmäßigen Verwendungsreihenfolge für die Fälle vor, in denen zunächst Teilbeträge von EK 45, EK 40 und EK 30 als verwendet galten, später aber zur Finanzierung der Ausschüttung nicht mehr ausreichten. In dieser Situation ist die Ausschüttung ...