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Einkommensteuer | Betriebsaufgabe durch Wohnsitzverlegung ins Ausland
▶ Urteil: Die Verlegung des Wohnsitzes durch einen Stpfl., der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt, in das EU-Ausland führt – entgegen der bisherigen Rspr. des BFH – nicht zu einer Betriebsaufgabe. Nach der neueren Rspr. des EuGH (Entscheidungen v. - Rs. C-9/02, Lasteyrie du Saillant, DStR 2004 S. 551, und v. - Rs. C-470/04, N, DStR 2006, S. 1691) ist in der auf der bloßen Wohnsitzverlegung beruhenden Annahme einer Betriebsaufgabe ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit zu sehen (EFG 2009 S. 259).
▶ Hinweis: Der Kl. erzielte im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Erfinder durch die Überlassung der in seinem Einzelunternehmen gemachten Erfindungen an andere Unternehmen zur Nutzung. Am verlegte der Kl. seinen Wohnsitz nach Belgien, wo er sein Einzelun...BStBl 1977 II S. 76BStBl 1984 II S. 664