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Track 09 | Kindergeld: Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes
Nach einem aktuellen BFH-Urteil ist für ein über 21 Jahre altes behindertes Kind, das arbeitslos ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, Kindergeld zu gewähren, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist. Kann die Agentur für Arbeit überhaupt keine Stellen vermitteln, spricht dies für eine erhebliche Mitursächlichkeit.
Um den Anspruch auf Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder geht es im nächsten BFH-Urteil.
Für ein volljähriges arbeitsloses Kind, das bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist, besteht bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres entfallen grundsätzlich alle kindbedingten Steuervergünstigungen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dann ist sogar über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld zu gewähren.
Der BFH hatte zu entscheiden: Muss die Behinderung die alleinige beziehungsweise ganz überwiegende Ursache dafür sein, dass das Kind keine Arbeit findet und deshalb nicht selbst für seinen Unte...