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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 19 | Kindergeld: Anspruch für schwangere Kinder während des Mutterschutzes

Bleibt während des Mutterschutzes und der anschließenden Betreuungszeit ein Kindergeldanspruch für schwangere Kinder auch dann bestehen, wenn das Kind in dieser Zeit keine Bewerbungsbemühungen entfaltet? Das Finanzgericht Köln hat den Kindergeldanspruch bejaht.

Um Kinder geht es auch im nächsten Verfahren, das beim BFH unter dem Aktenzeichen anhängig ist. Konkret um den Kindergeldanspruch für schwangere Kinder.

Für erwachsene Kinder ohne Ausbildungsplatz erhalten die Eltern nach der gesetzlichen Regelung in § 32 Abs. 4 EStG grundsätzlich nur dann Kindergeld, wenn sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Fraglich ist: Gilt das auch für ein schwangeres Kind während des Mutterschutzes und der anschließenden Betreuungszeit?

Zu Gunsten der Großeltern hat das Finanzgericht Köln entschieden: Während des Mutterschutzes und der anschließenden Betreuungszeit bleibt ein Kindergeldanspruch auch dann bestehen, wenn das Kind in dieser Zeit keine Bewerbungsbemühungen entfaltet. Die Kölner Finanzrichter halten eine solche Auslegung der gesetzlichen Regelung zumindest dann für verfassungsrechtlich geboten, wenn objektive Anzeichen dafür...

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